Erstgespräche und Diagnostiktermine...

  • Bitte fragen Sie per Mail nach den Anmeldeunterlagen
  • Das Erstgespräch vereinbaren Sie dann über den Onlinekalender
  • Erstgespräche und folgende Diagnostik finden ausschliesslich donnerstags vormittags statt.
  • Für das Erstgespräch müssen vorliegen: Gesundheitskarte/Versicherungsnachweis (GKV) des Patienten und das schriftliche Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Privat/GKV)

Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde)

In den sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstundenterminen wird geklärt, welche Beschwerden vorliegen, ob eine weitere Diagnostik und/oder eine Behandlung sinnvoll scheinen und ob dies bei mir oder ggf.woanders stattfinden sollte. Es sind meist mehrere Termine erforderlich!

 

Gemäß gültiger Rechtsprechung bedarf eine kinder- und jugendpsychotherapeutische Behandlung der Zustimmung aller Sorgeberechtigten. Wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht, muss mir vor dem ersten Termin ein schriftliches Einverständnis beider Sorgeberechtigten vorliegen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich eine Behandlung Ihres Kindes ohne Zustimmung ablehnen muss.

 

Zu der Psychotherapeutischen Sprechstunde bitte mitbringen:

  • Gesundheitskarte/Nachweis der Versicherung des Patienten
  • Das schriftliche Einverständnis aller Sorgeberechtigten
  • bestehende Vorbefunde (bspw.bereits stattgefundene Diagnostikbefunde, Ergoberichte )
  • die letzten beiden Zeugnisse
  • bei Kindern das gelbe Vorsorgeheft.

Versorgungsumfang:

  • Die Praxis wird mit einem hälftigen kassenärztlichen Versorgungsauftrag geführt. Das bedeutet, dass die Versorgung der Kinder und Jugendlichen entsprechend in Teilzeit stattfindet.