Erstgespräche und Diagnostiktermine...
Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde)
In den sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstundenterminen wird geklärt, welche Beschwerden vorliegen, ob eine weitere Diagnostik und/oder eine Behandlung sinnvoll scheinen und ob dies bei mir oder ggf.woanders stattfinden sollte. Es sind meist mehrere Termine erforderlich!
Gemäß gültiger Rechtsprechung bedarf eine kinder- und jugendpsychotherapeutische Behandlung der Zustimmung aller Sorgeberechtigten. Wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht, muss mir vor dem ersten Termin ein schriftliches Einverständnis beider Sorgeberechtigten vorliegen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich eine Behandlung Ihres Kindes ohne Zustimmung ablehnen muss.
Zu der Psychotherapeutischen Sprechstunde bitte mitbringen:
Versorgungsumfang: